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Schifffahrt – Internationales Schiffsver · Schifffahrt – Internationales Schiffsvermessungsübereinkommen von 1969

§ 13 Schifffahrt – Internationales SchiffsverVergünstigungen

Artikel 13

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Die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Vergünstigungen können für ein Schiff nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es einen nach Maßgabe des Übereinkommens ausgestellten gültigen Meßbrief besitzt.