§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Frankre
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON STRASSENFAHRZEUGEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR
StF: BGBl. Nr. 221/1984
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik
von dem Wunsche geleitet, den internationalen Straßenverkehr zwischen den beiden Staaten und durch deren Hoheitsgebiet zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 Absatz 1 am 1. Juni 1984 in Kraft.