Internationaler Eisenbahnverkehr – (Prot · Internationaler Eisenbahnverkehr – (Protokoll)
§ 0 Internationaler Eisenbahnverkehr – (Prot
(Übersetzung)
PROTOKOLL der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung des am 9. Mai 1980 unterzeichneten Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) *)
StF: BGBl. Nr. 226/1985 (NR: GP XVI RV 453 AB 557 S. 81. BR: AB 2954 S. 458. )
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 225/1985
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. April 1985 bei der Schweizerischen Regierung hinterlegt; das Protokoll tritt am 1. Mai 1985 in Kraft.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1985
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.