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Luftverkehrsabkommen (Senegal) · Luftverkehrsabkommen (Senegal)

§ 20 Luftverkehrsabkommen (Senegal)Registrierung

Artikel 20

В силаОфициален текст

Das vorliegende Abkommen und dessen Anhänge sowie jede spätere Abänderung sind der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung bekanntzugeben.

Geschehen zu Dakar, am 4. Februar 1987 in zweifacher Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.