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Luftverkehrsabkommen (Senegal) · Luftverkehrsabkommen (Senegal)

§ 7 Luftverkehrsabkommen (Senegal)Transitverkehrsformalitäten

Artikel 7

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Fluggäste, Fracht und Post, die sich auf der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Vertragschließenden Teiles befinden und in einer dafür reservierten Zone des Flughafens bleiben, unterliegen, mit Ausnahme von Sicherheitsmaßnahmen gegen Gewalt und Luftpiraterie, nur einer vereinfachten Kontrolle.

Gepäck, Fracht und Post im Direkttransit sind von Zöllen und anderen ähnlichen Abgaben befreit.