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Eisenbahnverkehr über den Brenner (Itali · Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)

§ 0 Eisenbahnverkehr über den Brenner (Itali

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VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER ITALIENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DEN EISENBAHNVERKEHR ÜBER DEN BRENNER

StF: BGBl. Nr. 723/1990

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Verkehrsminister der Republik Italien haben

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im Einklang mit den Zielsetzungen der deutschen Bundesregierung und den Europäischen Gemeinschaften;

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in der Überzeugung, daß die flüssige Abwicklung des Verkehrs eine wichtige Bedingung für die wirtschaftliche Entwicklung ist;

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im Bewußtsein der Notwendigkeit, die besten Lebensbedingungen für die Anrainer in den von starken Güterverkehrsströmen durchzogenen Gebieten zu erhalten;

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mit dem Beschluß, zu diesem Zweck umgehend bedeutende Verkehrsanteile von der Straße auf die Schiene zu verlagern;

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bis zur Realisierung des langfristigen Ausbaus der Eisenbahnverbindung zwischen Verona und München durch den Bau des neuen Brenner-Basistunnels und die anderen damit verbundenen Arbeiten;

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nachdem sie mit Befriedigung zur Kenntnis genommen haben, daß von beiden Seiten bereits konkrete Ausbaumaßnahmen an den bestehenden Eisenbahninfrastrukturen, insbesondere der Bau der Umfahrung Innsbruck, in Angriff genommen wurden;

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nach Bekräftigung ihres Willens, dem Ausbau der Eisenbahnstrecke weiterhin die notwendigen Investitionsmittel zukommen zu lassen;

folgendes vereinbart: