Eisenbahnverkehr über den Brenner (Itali · Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)
§ 5 Eisenbahnverkehr über den Brenner (Itali
Artikel 5
Die Verkehrsminister werden sich im Falle von wichtigen Änderungen der gesetzlichen Situation und der Regelungen des Güterschwerverkehrs auf der Straße gegenseitig informieren, damit rechtzeitige Konsultationen vor Wirksamkeit der vorgesehenen Änderungen durchgeführt werden können.