ATP-Durchführungsgesetz · ATP-Durchführungsgesetz
§ 5 ATP-Durchführungsgesetz
Abschnitt I Abschnitt römisch eins Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Anwendung des ATP
Nach Beendigung einer Beförderung, die dem ATP unterliegt, aber nicht gemäß den Vorschriften dieses Abkommens durchgeführt wurde, darf nur der Landeshauptmann über die Lebensmittel verfügen.