§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Spanien
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SPANIEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF: BGBl. Nr. 186/1991 (NR: GP XVII RV 295 AB 458 S. 48. BR: AB 3431 S. 496. )
Die Republik Österreich und das Königreich Spanien, im folgenden Vertragsparteien genannt, in dem Wunsch, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten und im Transit über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. Dezember 1990 bzw. am 22. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Mai 1991 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.