Luftverkehrsabkommen (Algerien) · Luftverkehrsabkommen (Algerien)
§ 15 Luftverkehrsabkommen (Algerien)Registrierung
Artikel 15
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und bei dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.