§ 5 Gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen *) in Kraft.
(2) § 3 Z 7, § 4, und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 274/2006 sowie die Aufhebung des § 3 Z 12 treten mit 30. Oktober 2006 in Kraft.
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*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttreten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
История на изменения
- In Kraft seit 2006-10-30