Luftverkehrsabkommen (Russische Föderati · Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Russische Föderati
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
StF: BGBl. Nr. 935/1993
BGBl. III Nr. 89/2008
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983
Der Notenwechsel gemäß Art. 22 wurde am 25. bzw. 29. November 1993 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 mit 1. Jänner 1994 in Kraft.