Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung · Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
§ 7 Kurzparkzonen-ÜberwachungsverordnungParkometer
Automaten im Sinne des § 25 Abs. 4a StVO sind Parkuhren (Parkometer), die für jeden einzelnen Stellplatz der Kurzparkzone aufgestellt sind und gegen Geldeinwurf Dauer und Ende der zulässigen Parkzeit anzeigen.
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- Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung чл. 25