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Luftverkehrsabkommen (Mexiko) · Luftverkehrsabkommen (Mexiko)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Mexiko)

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LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN

StF: BGBl. Nr. 90/1996

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten,

in diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

___________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949 , zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983

Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 2. Mai 1995 bzw. 22. Jänner 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 1996 in Kraft.