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Abkommen über wirtschaftliche, industrie · Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Indien)

§ 0 Abkommen über wirtschaftliche, industrie

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ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 211/1999

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indien, im folgenden „Vertragsparteien“, sind

–

im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihren beiden Staaten fortzusetzen und zu verstärken,

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mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigem Nutzen weiterzuentwickeln und zu intensivieren,

–

in der Überzeugung, daß durch ein neues Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,

–

und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften -

wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. September bzw. 12. Oktober 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft.