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Gewährung von Unterstützung für das Öste · Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)

§ 8 Gewährung von Unterstützung für das Öste

Weitergabe von Informationen

В силаОфициален текст

Hinsichtlich der Weitergabe von Informationen ist das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der NATO über Informationssicherheit, abgeschlossen in Brüssel am 20. Dezember 1995, anzuwenden.