§ 0 Europäischer Gerichtshof für Menschenrec[82 bis 90] [91 bis 96] (Artikel 97 und 98 wurden aufgehoben)
Schlussbestimmungen
(Übersetzung)
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE VERFAHRENSORDNUNG
StF: BGBl. III Nr. 13/2000
BGBl. III Nr. 19/2007
BGBl. III Nr. 43/2009
(Übersetzung)
Inhaltsverzeichnis
Artikel
Begriffsbestimmungen
1
Berechnung der Amtszeit
2
Eid oder feierliche Erklärung
3
Unvereinbarkeit
4
Rangordnung
5
Rücktritt
6
Entlassung
7
Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs sowie der Präsidenten und Vizepräsidenten der Sektionen
8
Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofs
9
Rolle des Präsidiums
9A
Aufgaben der Vizepräsidenten des Gerichtshofs
10
Vertretung des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs
11
Präsidenten der Sektionen und Kammern
12
Ausschluss vom Vorsitz
13
Ausgewogene Vertretung der Geschlechter
14
Wahl des Kanzlers
15
Wahl der Stellvertretenden Kanzler
16
Aufgaben des Kanzlers
17
Organisation der Kanzlei
18
Sitz des Gerichtshofs
19
Sitzungen des Plenums
20
Andere Sitzungen des Gerichtshofs
21
Beratungen
22
Abstimmungen
23
Entscheidung durch stillschweigende Zustimmung
23A
Zusammensetzung der Großen Kammer
24
Bildung der Sektionen
25
Bildung der Kammern
26
Komitees
27
Verhinderung, Ablehnung, Freistellung
28
Richter ad hoc
29
Interessengemeinschaft
30
Möglichkeit von Abweichungen im Einzelfall
31
Verfahrensanordnungen
32
Öffentlichkeit der Unterlagen
33
Gebrauch der Sprachen
34
Vertretung der Vertragsparteien
35
Vertretung der Beschwerdeführer
36
Mitteilungen, Zustellungen, Ladungen
37
Schriftsätze
38
Prüfung von Verfahrensfragen
38A
Vorläufige Maßnahmen
39
Dringliche Mitteilung über eine Beschwerde
40
Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden
41
Verbindung und gleichzeitige Prüfung von Beschwerden
42
Streichung und Wiedereintragung im Register
43
Beteiligung Dritter
44
Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof
44A
Nichtbefolgung einer Anordnung des Gerichtshofs
44B
Fehlende Mitwirkung
44C
Unangemessene Stellungnahme einer Partei
44D
Nichtweiterverfolgung einer Beschwerde
44E
Unterschriften
45
Inhalt einer Staatenbeschwerde
46
Inhalt einer Individualbeschwerde
47
Die berichterstattenden Richter1
Staatenbeschwerden
48
Individualbeschwerden
49
Verfahren vor der Großen Kammer
50
Staatenbeschwerden
Zuweisung von Beschwerden und anschließendes Verfahren
51
Zuweisung einer Beschwerde an eine Sektion
52
Verfahren vor einem Komitee
53
Verfahren vor einer Kammer
54
Gemeinsame Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit
54A
Einreden der Unzulässigkeit
55
Entscheidung der Kammer
56
Sprache der Entscheidung
57
Staatenbeschwerden
58
Individualbeschwerden
59
Ansprüche auf gerechte Entschädigung
60
(Artikel 61 wurde aufgehoben)
Gütliche Einigung
62
Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung
63
Leitung der mündlichen Verhandlung
64
Nichterscheinen
65
(Artikel 66 bis 69 wurden aufgehoben)
Verhandlungsprotokoll
70
Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften
71
Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer
72
Verweisung an die Große Kammer auf Antrag einer Partei
73
Inhalt des Urteils
74
Entscheidung über eine gerechte Entschädigung
75
Sprache des Urteils
76
Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils
77
Veröffentlichung der Urteile und anderer Schriftstücke
78
Antrag auf Auslegung des Urteils
79
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
80
Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen
81
Verhältnis zwischen Gerichtshof und Kommission
99
Verfahren vor einer Kammer und der Großen Kammer
100
Bewilligung der Verfahrenshilfe
101
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
102
Änderung oder Aussetzung der Anwendung von Bestimmungen
103
Inkrafttreten der Verfahrensordnung
104
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte -
gestützt auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und deren Protokolle -
erlässt die folgende Verfahrensordnung:
______________________________
1 Deutschland: Die Bericht erstattenden Richter
Liechtenstein und die Schweiz: Die Referenten