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Europäischer Gerichtshof für Menschenrec · Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensordnung)

§ 0 Europäischer Gerichtshof für Menschenrec[82 bis 90] [91 bis 96] (Artikel 97 und 98 wurden aufgehoben)

Schlussbestimmungen

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(Übersetzung)

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE VERFAHRENSORDNUNG

StF: BGBl. III Nr. 13/2000

BGBl. III Nr. 19/2007

BGBl. III Nr. 43/2009

(Übersetzung)

Inhaltsverzeichnis

Artikel

Begriffsbestimmungen

1

Berechnung der Amtszeit

2

Eid oder feierliche Erklärung

3

Unvereinbarkeit

4

Rangordnung

5

Rücktritt

6

Entlassung

7

Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs sowie der Präsidenten und Vizepräsidenten der Sektionen

8

Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofs

9

Rolle des Präsidiums

9A

Aufgaben der Vizepräsidenten des Gerichtshofs

10

Vertretung des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Gerichtshofs

11

Präsidenten der Sektionen und Kammern

12

Ausschluss vom Vorsitz

13

Ausgewogene Vertretung der Geschlechter

14

Wahl des Kanzlers

15

Wahl der Stellvertretenden Kanzler

16

Aufgaben des Kanzlers

17

Organisation der Kanzlei

18

Sitz des Gerichtshofs

19

Sitzungen des Plenums

20

Andere Sitzungen des Gerichtshofs

21

Beratungen

22

Abstimmungen

23

Entscheidung durch stillschweigende Zustimmung

23A

Zusammensetzung der Großen Kammer

24

Bildung der Sektionen

25

Bildung der Kammern

26

Komitees

27

Verhinderung, Ablehnung, Freistellung

28

Richter ad hoc

29

Interessengemeinschaft

30

Möglichkeit von Abweichungen im Einzelfall

31

Verfahrensanordnungen

32

Öffentlichkeit der Unterlagen

33

Gebrauch der Sprachen

34

Vertretung der Vertragsparteien

35

Vertretung der Beschwerdeführer

36

Mitteilungen, Zustellungen, Ladungen

37

Schriftsätze

38

Prüfung von Verfahrensfragen

38A

Vorläufige Maßnahmen

39

Dringliche Mitteilung über eine Beschwerde

40

Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden

41

Verbindung und gleichzeitige Prüfung von Beschwerden

42

Streichung und Wiedereintragung im Register

43

Beteiligung Dritter

44

Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof

44A

Nichtbefolgung einer Anordnung des Gerichtshofs

44B

Fehlende Mitwirkung

44C

Unangemessene Stellungnahme einer Partei

44D

Nichtweiterverfolgung einer Beschwerde

44E

Unterschriften

45

Inhalt einer Staatenbeschwerde

46

Inhalt einer Individualbeschwerde

47

Die berichterstattenden Richter1

Staatenbeschwerden

48

Individualbeschwerden

49

Verfahren vor der Großen Kammer

50

Staatenbeschwerden

Zuweisung von Beschwerden und anschließendes Verfahren

51

Zuweisung einer Beschwerde an eine Sektion

52

Verfahren vor einem Komitee

53

Verfahren vor einer Kammer

54

Gemeinsame Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit

54A

Einreden der Unzulässigkeit

55

Entscheidung der Kammer

56

Sprache der Entscheidung

57

Staatenbeschwerden

58

Individualbeschwerden

59

Ansprüche auf gerechte Entschädigung

60

(Artikel 61 wurde aufgehoben)

Gütliche Einigung

62

Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

63

Leitung der mündlichen Verhandlung

64

Nichterscheinen

65

(Artikel 66 bis 69 wurden aufgehoben)

Verhandlungsprotokoll

70

Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften

71

Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer

72

Verweisung an die Große Kammer auf Antrag einer Partei

73

Inhalt des Urteils

74

Entscheidung über eine gerechte Entschädigung

75

Sprache des Urteils

76

Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils

77

Veröffentlichung der Urteile und anderer Schriftstücke

78

Antrag auf Auslegung des Urteils

79

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

80

Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen

81

Verhältnis zwischen Gerichtshof und Kommission

99

Verfahren vor einer Kammer und der Großen Kammer

100

Bewilligung der Verfahrenshilfe

101

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

102

Änderung oder Aussetzung der Anwendung von Bestimmungen

103

Inkrafttreten der Verfahrensordnung

104

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte -

gestützt auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und deren Protokolle -

erlässt die folgende Verfahrensordnung:

______________________________

1 Deutschland: Die Bericht erstattenden Richter

Liechtenstein und die Schweiz: Die Referenten