B-SVP-VO · Bundes-Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung
§ 5 B-SVP-VOFrist für die Bestellung
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.
B-SVP-VO · Bundes-Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode zu erfolgen.