Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse · Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse
§ 6 Schiedsgerichtsordnung der Wiener BörseUnentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes
II. Schiedsrichterkollegien römisch zwei. Schiedsrichterkollegien
Das Amt eines Schiedsrichters ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Bezügen verbunden.