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Festgesetzte Beträge in Schilling-Berech · Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro

§ 1 Festgesetzte Beträge in Schilling-Berech

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Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.

Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist – ausgenommen in den in § 2 angeführten Fällen – der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.