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Übereinkommen über die Sicherheit von Pe · Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

§ 4 Übereinkommen über die Sicherheit von PeVereinbarungen über den Status des Einsatzes

Artikel 4

В силаОфициален текст

Der Gaststaat und die Vereinten Nationen schließen so bald wie möglich eine Vereinbarung über den Status des Einsatzes der Vereinten Nationen und des gesamten an dem Einsatz beteiligten Personals, die unter anderem Bestimmungen über Vorrechte und Immunitäten für militärische und polizeiliche Bestandteile des Einsatzes umfaßt.