Militärdienst der Doppelbürger samt Anha · Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang (Schweiz)
§ 10 Militärdienst der Doppelbürger samt Anha
Schwierigkeiten bei der Anwendung
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung des vorliegenden Abkommens ergeben und nicht in Anwendung von Art. 9 gelöst werden können, werden von den beiden Staaten auf diplomatischem Weg geregelt.