Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Soziale Sicherheit – Durchführung (Türke · Soziale Sicherheit – Durchführung (Türkei)

§ 1 Soziale Sicherheit – Durchführung (Türke

Begriffsbestimmungen

В силаОфициален текст

(1) In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 1 des Abkommens angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.

(2) In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 14 und Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens genannten Träger des Aufenthalts- oder Wohnortes als „aushelfender Träger“ bezeichnet.