Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg
StF: BGBl. II Nr. 34/2001
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
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- Errichtung einer zweiten Notarstelle in чл. 9