Kfl-Bef Bed · Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
§ 31 Kfl-Bef Bed
Abschnitt VI Abschnitt römisch sechs Beförderung von Gepäck und Tieren
Die Lenker können die Übernahme von Gepäck ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist.