§ 1 Doppelbesteuerung und Verhinderung der SPersönlicher Geltungsbereich
Artikel 1
Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
История на изменения
- In Kraft seit 2011-12-01
Artikel 1
Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.