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Abkommen über die wirtschaftliche, indus · Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)

§ 5 Abkommen über die wirtschaftliche, indus

Artikel 5

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Die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit könnte vorwiegend in folgenden Formen verwirklicht werden:

–

Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, Errichtung von Handelsvertretungen und -niederlassungen;

–

Technologie- und Know-how-Transfer;

–

Kooperationsvereinbarungen zur effizienteren Ausnutzung von Produktionskapazitäten, Minimierung der Produktionskosten und Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit;

–

Revitalisierung, Modernisierung, Ausbau, Automation bestehender Anlagen und Industrien, Rüstungskonversion;

–

Marketing, Consulting und sonstige Dienstleistungen;

–

Erstellung von Feasibility – Studien;

–

Organisation und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien und Konferenzen, Austausch von Delegationen und Experten im Wirtschaftsbereich;

–

Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch bei der Erwachsenen-Berufsausbildung;

–

Errichtung von Vocational Training Centers;

–

Austausch von Patenten und Lizenzen sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten.