§ 0 Entscheidung der Europäischen Kommission
Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission über eine Ausnahme der Schwermetallgrenzwerte des Art. 11 der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle für Glasverpackungen
StF: BGBl. II Nr. 143/2001 [CELEX-Nr.: 394L0062 , 32001L0171 ]
Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 , zuletzt geändert durch die Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 39 Abs. 1 lit. a des Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. I Nr. 99/2000 , in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen (VerpackVO 1996), BGBl. Nr. 648/1996 , idF BGBl. II Nr. 232/1997 wird kundgemacht:
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- Entscheidung der Europäischen Kommission § 1
- Entscheidung der Europäischen Kommission чл. 11
- Entscheidung der Europäischen Kommission чл. 39