Errichtung einer dritten Notarstelle in · Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau
§ 0 Errichtung einer dritten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau
StF: BGBl. II Nr. 190/2001
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
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- Errichtung einer dritten Notarstelle in чл. 9