§ 22 Abkommen über die Förderung und den Schu
Vollstreckung
Jede Vertragspartei vollstreckt Verpflichtungen zu einer Geldleistung aus einem Schiedsspruch in Übereinstimmung mit der ICSID Konvention.
Vollstreckung
Jede Vertragspartei vollstreckt Verpflichtungen zu einer Geldleistung aus einem Schiedsspruch in Übereinstimmung mit der ICSID Konvention.