§ 12 Vereinbarung zwischen Österreich und EstInkrafttreten
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 12
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des der Unterzeichnung folgenden Monats in Kraft.
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 12
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des der Unterzeichnung folgenden Monats in Kraft.