KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 42 KBGGUnterhaltsanspruch
Abschnitt 12 Schlussbestimmungen
Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.
История на изменения
- In Kraft seit 2017-03-01