Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowin · Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Bosnien-HerzegowinRegistrierung
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.