§ 3 WG 2001Ausübung der Befehlsgewalt
1. Hauptstück Allgemeines
Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.
История на изменения
- In Kraft seit 2019-12-01