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Grenzüberschreitende Beförderung von Güt · Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Ungarn)

§ 6 Grenzüberschreitende Beförderung von GütAusbau von Eisenbahnverbindungen

Artikel 6

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Die Vertragsparteien stimmen überein, daß neben der Eisenbahnverbindung Wien-Hegyeshalom-Budapest auch den anderen Eisenbahnverbindungen zwischen Österreich und Ungarn, insbesondere den Verbindungen Ebenfurth-Sopron-Györ und Neusiedl/See-Fertöszentmiklos Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien ein Konzept für die Verbesserung des Angebots und die damit verbundenen Maßnahmen erarbeiten.