Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 20 · Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002
§ 10 Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 20
IN-KRAFT-TRETEN UND GELTUNGSDAUER
Dieses Abkommen, bestehend aus den Artikeln 1 bis 10 und dem Annex, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis die Truppen das Hoheitsgebiet des Gastgeberstaates verlassen haben oder bis alle finanziellen Angelegenheiten und Ansprüche vollständig und endgültig beigelegt sind, je nachdem, was später eintritt.
Ausgeführt in vier (4) Originalen, jedes in französischer, deutscher und italienischer Sprache, wobei alle Fassungen gleichermaßen verbindlich sind.