FachKBV · Fachkundebeurteilungsverordnung
§ 13 FachKBVPrüfung der sektoriellen Fachkenntnisse
2. Abschnitt Fachkundeprüfung
Die Dauer der Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse ist vom beantragten sektoriellen Zulassungsumfang abhängig. Die Dauer der Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse soll mindestens 60 Minuten betragen.