TNG 2011 · Teilzeitnutzungsgesetz 2011
§ 13 TNG 2011Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
4. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.