§ 177 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATMultilaterale Verpflichtungen
ARTIKEL 177
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten im Rahmen derÜbereinkommen der WTO, insbesondere dem SPS-Übereinkommen.
ARTIKEL 177
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten im Rahmen derÜbereinkommen der WTO, insbesondere dem SPS-Übereinkommen.