§ 189 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATPflanzensorten
ARTIKEL 189
Die Vertragsparteien schützen die Sortenschutzrechte nach Maßgabe des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und arbeiten zusammen, um diese Rechte zu fördern und durchzusetzen.