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WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

§ 89 WTBG 2017Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern auslösende Umstände

2. Abschnitt Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

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Auftraggeberbezogene Sorgfaltspflichten sind auf risikobasierter Grundlage einzuhalten bei

1. Begründung einer Geschäftsbeziehung oder

2. Ausführung gelegentlicher Transaktionen oder

3. Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte oder

4. Zweifel an der Richtigkeit oder Eignung erhaltener Auftraggeberidentifikationsdaten.