Frauenförderungsplan BMGF · Frauenförderungsplan BMGF
§ 15 Frauenförderungsplan BMGFSchulung von Führungskräften
3. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
Personalverantwortliche und alle Bediensteten, die Vorgesetztenfunktion ausüben, haben sich über das B-GlBG und damit verbundene Fragen der Frauenförderung und Gleichbehandlung zu informieren. In der Ausbildung von Führungskräften ist besonders auf ihre Verpflichtung zur Frauenförderung hinzuweisen.