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Frauenförderungsplan BMGF · Frauenförderungsplan BMGF

§ 15 Frauenförderungsplan BMGFSchulung von Führungskräften

3. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung

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Personalverantwortliche und alle Bediensteten, die Vorgesetztenfunktion ausüben, haben sich über das B-GlBG und damit verbundene Fragen der Frauenförderung und Gleichbehandlung zu informieren. In der Ausbildung von Führungskräften ist besonders auf ihre Verpflichtung zur Frauenförderung hinzuweisen.