HTAusV 2018 · Handelstransparenzausnahmen-Verordnung 2018
§ 1 HTAusV 2018Ausnahme von der Pflicht zur Bekanntmachung von Kundenlimitaufträgen
1. Abschnitt Bearbeitung von Kundenaufträgen
Die Verpflichtung zur Bekanntmachung eines Kundenlimitauftrages, der zu den vorherrschenden Marktbedingungen nicht unverzüglich ausgeführt wird, besteht für einen Rechtsträger in Bezug auf Aktien, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder an einem sonstigen Handelsplatz gehandelt werden, gemäß § 65 Abs. 2 WAG 2018 dann nicht, wenn dieser Limitauftrag gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang bei der betreffenden Aktie oder Aktiengattung ein großes Volumen aufweist. § 2 Abs. 4 ist anzuwenden.
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- HTAusV 2018 § 2
- HTAusV 2018 § 4
- HTAusV 2018 чл. 65