Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

ZaDiG 2018 · Zahlungsdienstegesetz 2018

§ 43 ZaDiG 2018Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister durch einen Zahlungsauslösedienst

2. Abschnitt Einzelzahlungen

В силаОфициален текст

Erfolgt die Auslösung eines Zahlungsauftrags durch einen Zahlungsauslösedienstleister, hat er dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers die Referenz des Zahlungsvorgangs zugänglich zu machen.