ZaDiG 2018 · Zahlungsdienstegesetz 2018
§ 46 ZaDiG 2018Anwendungsbereich
3. Abschnitt Rahmenverträge
Dieser Abschnitt gilt für Zahlungsvorgänge, die von einem Rahmenvertrag erfasst sind.
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3. Abschnitt Rahmenverträge
Dieser Abschnitt gilt für Zahlungsvorgänge, die von einem Rahmenvertrag erfasst sind.