ZaDiG 2018 · Zahlungsdienstegesetz 2018
§ 91 ZaDiG 2018Berufsgeheimnis
1. Abschnitt Aufsicht
Von der FMA oder der Oesterreichischen Nationalbank beauftragte Sachverständige unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Abs. 2 FMABG.
ZaDiG 2018 · Zahlungsdienstegesetz 2018
1. Abschnitt Aufsicht
Von der FMA oder der Oesterreichischen Nationalbank beauftragte Sachverständige unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Abs. 2 FMABG.