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Abkommen über den gegenseitigen Schutz k · Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)

§ 0 Abkommen über den gegenseitigen Schutz k

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Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 77/2018

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

um klassifizierte Informationen, die in Bezug zu auswärtigen Angelegenheiten, Landesverteidigung, Sicherheit, Polizei oder wissenschaftlichen, industriellen und technologischen Angelegenheiten stehen und die direkt zwischen den Parteien, oder juristischen oder natürlichen Personen, die klassifizierte Informationen unter der Hoheitsgewalt der Parteien verarbeiten, ausgetauscht werden, zu schützen,

sind wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Dezember 2017 bzw. 24. April 2018 (eingelangt am 27. April 2018) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Juni 2018 in Kraft.