§ 8 Amtssitz – Organisation für Sicherheit uAbschnitt 8
Artikel V Artikel römisch fünf Unverletzlichkeit des Amtssitzes der OSZE und ihrer Archive und Dokumente
Die Archive der OSZE sowie im Allgemeinen alle ihr gehörigen oder sich in ihren Händen befindlichen Dokumente in jeglicher Form sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.