Frauenförderungsplan BMEIA · Frauenförderungsplan BMEIA
§ 16 Frauenförderungsplan BMEIAGutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission
2. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
Die zuständigen personalführenden Stellen haben der Bundes-Gleichbehandlungskommission zu berichten, ob und welche Maßnahmen im Ressort auf Grund ihrer Gutachten gesetzt wurden.