Frauenförderungsplan BMEIA · Frauenförderungsplan BMEIA
§ 24 Frauenförderungsplan BMEIAInkrafttreten
3. Abschnitt Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, BGBl. II Nr. 217/2014 , außer Kraft.